Was muss ich beim Zoll beachten
- Aline Mueller
- 18. Jan. 2019
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 13. Feb. 2019
Sie haben alles gepackt und wollen mit Hab und Gut in die Schweiz ziehen? Vergessen Sie nicht: Bei der ersten Einreise müssen Sie Ihren mitgebrachten Hausrat, Fahrzeuge und allenfalls Ihre Haustiere am Zoll anmelden. Beachten Sie dabei unbedingt die Öffnungszeiten. Unterhalb sind alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt.
Allgemeine Zollbestimmungen

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen, gelten alle Ihre mitgebrachten Gegenstände, Sammlungen, Tiere oder Fahrzeuge, die Sie schon länger als 6 Monate besitzen, als Übersiedlungsgut. Sie können diese abgabenfrei einführen, müssen diese jedoch deklarieren.
Bei der Einreise müssen Sie an der Schweizer Zollstelle die folgenden Unterlagen vorlegen:
Veranlagungsantrag für Übersiedlungsgut (Form 18.44).
Nachweis der Wohnsitzverlegung (Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Abmeldebestätigung, Aufenthaltsbewilligung*)
Inventarliste Ihres Hausrats
*EU-Bürger müssen keine Aufenthaltsbewilligung vorzeigen.
Eine Vorlage zu allen Formularen finden Sie im Download-Center.

Gut zu wissen: Am besten erstellen Sie bereits beim Einpacken des Hausrats, der Möbel und Pflanzen eine Liste Ihrer Gegenstände. Sie müssen beim Grenzübertritt zwar nur grobe Angaben machen, eine detailliertere Liste lohnt sich aber später beim Abschluss einer Hausratsversicherung. Eine Vorlage für Ihre Inventarliste finden Sie im Downloads-Center.
Zollbestimmungen für Auto und Motorrad

Wenn Sie Ihr Auto, Motorrad oder gleich beides mit in die Schweiz nehmen, müssen Sie diese bei der Zollabfertigung an der Schweizer Grenze unaufgefordert bei der ersten Einreise deklarieren. Danach haben Sie in der Regel ein Jahr für die Anmeldung in der Schweiz Zeit.
Ist das Fahrzeug schon länger als 6 Monate in Ihrem Besitz, gilt es als Übersiedlungsgut und es fallen keine Abgabegebühren an. Sind diese Voraussetzungen für die Veranlagung als Übersiedlungsgut nicht erfüllt, beantragen Sie beim Zollbeamten eine Zollbewilligung Form. 15.30.
Mit dieser Bewilligung können Sie das Fahrzeug zwei Jahre unverzollt und unversteuert in der Schweiz verwenden.
Bei der ersten Einreise müssen Sie an der Schweizer Zollstelle die folgende Unterlagen vorlegen:
Amtlicher Ausweis
Fahrzeugausweis / Fahrzeugschein
Veranlagungsantrag für Übersiedlungsgut (Form 18.44)
Nachweis der Wohnsitzverlegung (Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Abmeldebestätigung, Aufenthaltsbewilligung*)
Autobahnvignette (am Auto), diese können Sie auch beim Zoll kaufen
*EU-Bürger müssen keine Aufenthaltsbewilligung vorzeigen (gilt nicht für Bulgarien, Rumänien und Kroatien).

Hinweis: Falls Ihr Fahrzeug auf ein anderes Familienmitglied angemeldet war, benötigen Sie von dieser Person eine schriftliche Bestätigung. Aus dieser muss hervorgehen, dass Sie jetzt effektiv Eigentümerin/Eigentümer des Fahrzeuges sind und Sie dieses vorher selber im Ausland benutzt haben. Diese Bestätigung muss der Zollstelle unaufgefordert vorgelegt werden.
Bei weiteren Fragen zum Thema Umzugsgut empfehlen wir die FAQ der Eidgenössischen Zollverwaltung.
Zollbestimmungen für die Einfuhr von Haustieren

Damit auch Ihr flauschiger Liebling entspannt in der Schweiz ankommt und Sie Ihr Haustier zollfrei einführen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Kennzeichnung des Tieres, zum Beispiel mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung.
Nachweis der Tollwutimpfung.
EU-Heimtierpass oder von der EU anerkannter Pass weiterer europäischer Staaten.
Das Haustier darf nach dem Grenzübertritt nicht verkauft werden.
Falls Sie Hundebesitzer sind, müssen Sie nach der Einreise nicht nur sich selbst, sondern auch Ihren Vierbeiner in Ihrer Wohngemeinde anmelden. Ihr Tierarzt oder Ihre Tierärztin muss den Hund zudem innerhalb von 10 Tagen in der Schweizer Hundedatenbank anmelden.
Achtung: Die Haltung von Kampfhunden ist kantonal geregelt. Es gibt Kantone, die gewisse Rassen verbieten. Informieren Sie sich in diesem Fall beim zuständigen Veterinäramt.
Weitere Informationen zur Einfuhr von Tieren liefern die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

Gut zu wissen: Es lohnt sich Ihren vierbeinigen Freund zu versichern. Es kann sehr teuer werden, ein Haustier bei Erkrankungen oder Unfällen von einem Tierarzt behandeln zu lassen. Nutzen Sie den Versicherungsvergleich von Comparis und finden Sie den passenden Schutz für Ihr Haustier. Hier geht es zum Tierversicherungsvergleich.
Öffnungszeiten Zollämter

Grundsätzlich können Sie jederzeit in die Schweiz einreisen. Die Einreise mit Umzugsgut müssen Sie nicht im Voraus anmelden. Da Sie bei einem Umzug jedoch das Übersiedlungsgut bei der Zollstelle anmelden, müssen Sie sich an die Öffnungszeiten der entsprechenden Zollstelle halten.
Die meisten Zollstellen sind nur von Montag bis Freitag geöffnet – in der Regel zwischen 07.00 und 17.00 Uhr. Einige Zollstellen haben zusätzlich am Samstagvormittag geöffnet.
Im Dienststellenverzeichnis der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) finden Sie die genauen Öffnungszeiten und Kontaktangaben der Zollstelle, die für Ihren Umzugsweg am geeignetsten sind.
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