Nachsendeauftrag in die Schweiz
- Aline Mueller
- 17. Jan. 2019
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 3. Feb. 2019
Um sicherzugehen, dass Ihre Post nicht liegen bleibt und Sie gleich nach dem Umzug in die Schweiz erreicht, nutzen Sie am besten den Nachsendeservice der Deutschen Post. Sofern Sie diesen erteilen, wird Ihre Post automatisch an Ihre neue Adresse in der weitergeleitet – wahlweise für 6 Monate, 12 Monate oder 24 Monate.


Was wird nachgesendet?
Im Einzelnen leitet Ihnen die Deutsche Post folgende Sendungen für alle im Auftrag genannten Personen eines Haushalts weiter:
Postkarten
Briefe
Blindensendungen
Dialogpost-Sendungen (nur mit Umhüllung)
Zeitungen und Zeitschriften in adressierten, freigemachten Hüllen
Ausgeschlossen von der Nachsendung ins Ausland sind: Dialogpost, Warenpost und Warensendungen, Büchersendungen, Werbeantwort, Pressepost, Briefe mit den Zusatzleistungen Nachnahme und Wert, Postident sowie Pakete, Päckchen, Express-Sendungen und Schriftstücke aus Postzustellungsaufträgen.
Auf Wunsch und gegen ein Zusatzentgeld werden auch DHL Päckchen und Pakete in die Schweiz nachgesendet.
Wann und wo sollte der Nachsendeservice beauftragt werden?
Damit Sie durchgehend erreichbar bleiben, geben Sie Ihren Nachsendeauftrag spätestens 5 Werktage vor Beginn der Laufzeit auf. Der Auftrag kann online im Shop der Deutschen Post oder in den Filialen der Deutschen Post beauftragt werden.

Gut zu wissen: Bei Nachsendungen ins Ausland ist zu beachten, dass die ausländischen Postgesellschaften unter Umständen ein Nachentgelt einziehen.
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