Der Schweizer Lohnausweis
- 9. Jan. 2019
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Der Lohnausweis ist ein gesamtschweizerisch gültiges Formular in Deutsch, Französisch und Italienisch. Es bescheinigt sämtliche Lohnbestandteile und Spesen. Der gleiche Lohnausweis wird auch als Rentenbescheinigung genutzt. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer Ende des Jahres einen Lohnausweis auszustellen.

Bei quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmern wird die Quellensteuer unter Punkt 12 auf dem Lohnausweis vermerkt. Damit Sie keine Mühe haben, Ihren Lohnausweis zu interpretieren, sind nachfolgend die wichtigsten Ziffern kurz erklärt:
1. Lohn / Rente: Sämtliche Leistungen des Arbeitgebers, soweit sie nicht separat unter einer der Ziffern 2 bis 7 aufgeführt werden.
8. Bruttolohn total / Rente: Das Total der Einkünfte gemäss den Ziffern 1 bis 7 vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, Quellensteuern usw.
9. Beiträge AHV/IV/EO/ALV/NBUV: Genauer Betrag der Abzüge für Sozialleistungen wie AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), IV (Invalidenversicherung) oder ALV (Obligatorische Arbeitslosenversicherung).
10. Berufliche Vorsorge: Abgezogener Beitrag an steuerbefreite Einrichtungen der kollektiven beruflichen Vorsorge (2. Säule)
11. Nettolohn: Massgebender Nettolohn, der ermittelt wird, indem vom Bruttolohn (Ziffer 8) das Total der Abzüge (Ziffer 9 und 10) abgezogen wird
13. Spesenvergütung: Vom Arbeitgeber ausgerichtete Entschädigungen für Auslagen, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit, zum Beispiel auf Geschäftsreisen, entstanden sind und nicht Bestandteil des Bruttolohnes sind.
Eine detaillierte Beschreibung aller Ziffern finden Sie in der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) und der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Link zur Wegleitung >
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