Krankenkassen in der Schweiz
- Aline Mueller
- 20. Jan. 2019
- 4 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 20. Feb. 2019
Das Gesundheitssystem der Schweiz besteht aus der obligatorischen Grundversicherung und zahlreichen optionalen Zusatzversicherungen. Im ersten Teil erläutern wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Thema Grundversicherungen. Im zweiten Teil erfahren Sie mehr über Zusatzversicherungen und im dritten Abschnitt können Sie nachlesen, wie Sie Ihre Kinder versichern. Für den Fall, dass Sie einmal ihre Krankenversicherung wechseln möchten, haben wir für Sie im letzten Abschnitt dieses Artikels Informationen zusammengestellt.
Grundversicherung – obligatorisch

Sie haben beim Umzug in die Schweiz drei Monate Zeit, die obligatorische Krankenversicherung abzuschliessen.
Das Wichtigste in Kürze
Der Krankenkassenanbieter ist frei wählbar. Die Krankenkassen müssen jeden Antragsteller, der den Beitritt wünscht, in ihre Grundversicherung aufnehmen.
Sie können die Krankenkasse jeweils auf Ende Jahr wechseln.
Die Leistungen sind bei allen Krankenkassen identisch und decken die notwendige medizinische Versorgung ab.
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Leistungen der Grundversicherung
Krankheit
Unfall – als Arbeitnehmer sind Sie jedoch durch Ihren Arbeitgeber in der Regel bereits gegen Unfall versichert und können die Unfalldeckung ausschliessen.
Mutterschaft
Krankenversicherung ohne Unfalldeckung
Wenn Sie in der Schweiz mehr als 8 Stunden pro Woche bei einem einzigen Arbeitgeber angestellt sind, werden Sie von diesem automatisch gegen Unfall versichert (UVG-versichert). Angestellte können deshalb die Krankenversicherung bedenkenlos ohne Unfalldeckung abschliessen. Die Unfallversicherung deckt sowohl die Heilungskosten bei Berufsunfällen als auch die bei Nichtberufsunfällen.
Krankenversicherung mit Unfalldeckung
Alle Nichtberufstätigen, Kinder und Selbstständig-Erwerbende müssen sich entweder bei der Krankenkasse oder einer privaten Unfallversicherung gegen Unfallrisiken versichern.
Kosten der Grundversicherung
Die Prämienunterschiede bei den einzelnen Kassen sind sehr gross. Die Abweichungen sind unter anderem mit dem unterschiedlichen Service der Krankenkassen zu erklären. Es lohnt sich, Prämien zu vergleichen.
Die Höhe der Prämien (Beiträge) ist abhängig von Wohnort, Alter, Versicherungsmodell und Franchise.
Sparfüchsen ist deshalb empfohlen, in einen Kanton oder eine Region mit tieferen Prämien zu ziehen.
Kostenbeteiligung im Krankheitsfall
Wenn Sie medizinische Leistungen wie Arztbesuche, Spitalaufenthalte oder Medikamente in Anspruch nehmen, müssen Sie sich bis zu einem bestimmten Betrag an den Kosten beteiligen. Die obligatorische Versicherung übernimmt nicht die gesamten Kosten.
Die Beteiligung besteht aus der Franchise und dem Selbstbehalt.
Franchise
Die Höhe der Franchise können Sie frei wählen. Sie beträgt für Erwachsene mindestens 300 Franken und für Kinder 0 Franken. Das heisst: Sie müssen sich pro Kalenderjahr bis zu 300 Franken selber an den Kosten beteiligen. Je höher Sie die Franchise setzen, umso grössere Prämienrabatte erhalten Sie.
Selbstbehalt
Sobald die Gesundheitskosten den Betrag der Franchise erreicht haben, übernehmen Sie einen Selbstbehalt von 10 Prozent bis zu einem Maximalbetrag von 700 Franken (bei Kindern entspricht der Maximalbetrag 350 Franken). Das heisst, den Selbstbehalt müssen Sie dann berappen, wenn die Franchise aufgebraucht ist.
Sie haben Mühe, sich das vorzustellen? Hier finden Sie ein Rechenbeispiel, das Ihnen helfen könnte.

Gut zu wissen: Bei Arbeitnehmern, die ihre Stelle freiwillig verlassen, bleibt der Versicherungsschutz bis 30 Tage nach dem Ende des Lohnanspruchs bestehen. Sollten Sie Ihre Arbeitsstelle unglücklicherweise verlieren, werden Sie vom RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) bei der SUVA (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) unfallversichert.
Zusatzversicherung – optional

Zusatzversicherungen bei einer Krankenkasse erhöhen Ihren Komfort und schliessen allfällige Deckungslücken der Grundversicherung. Die Leistungen der Zusatzversicherungen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter. Die Krankenkassen können dabei die Prämien risikogerecht, das heisst abgestuft nach Alter und Geschlecht, gestalten und Vorbehalte gegenüber dem Antragsteller anbringen.
Die zwei Kategorien «ambulante Zusatzversicherung» und «Spitalversicherungen» decken unterschiedliche Bedürfnisse ab.
Ambulante Zusatzversicherung
Diese zahlt unter anderem für:
Alternativmedizin
Brillen
Zahnbehandlungen
Spitalversicherungen
«Allgemein»
Die Zusatzversicherung «allgemeine Abteilung ganze Schweiz» deckt Mehrkosten, wenn Sie in einem Spital ausserhalb Ihres Wohnkantons sind, das teurer ist als in Ihrem Kanton. Dieser Zusatz lohnt sich also dann, wenn Sie in einem Kanton mit tiefen Spitalkosten wohnen, sich aber woanders behandeln lassen wollen. Wenn Sie allerdings gezwungen sind, Behandlungen in einem anderen Kanton vorzunehmen, weil sie in Ihrem Kanton nicht angeboten werden, übernimmt dies die Grundversicherung.
«Privat/Halbprivat»
Die Zusatzversicherung «private Abteilung ganze Schweiz» oder «halbprivate Abteilung ganze Schweiz» sind besonders für Patienten, die auf einen gewissen Komfort während ihres Spitalaufenthalts nicht verzichten wollen oder ihr Zimmer generell nur sehr ungern mit anderen Menschen teilen. Mit diesen Zusätzen haben Sie Anspruch auf die Bezahlung eines Einbett- bzw.Zweibettzimmers im Krankenhaus. Für Sie zuständig ist dann zudem der Chefarzt oder die Chefärztin, bzw. der Oberarzt oder die Oberärztin.

Gut zu wissen: Sie müssen die Grund- und Zusatzversicherung nicht bei derselben Krankenkasse abschliessen. Oft verlangen zwar die Versicherer beim Abschluss einer Zusatzdeckung, dass auch die Grundversicherung bei ihnen geführt wird und / oder sie bieten Rabatte auf den Zusatz – Sie können mit Ihrer Grundversicherung aber später problemlos zu einer anderen Versicherung wechseln, wenn das für Sie vorteilhafter ist.
Wie versichere ich meine Kinder?

Eine Familienversicherung wie in Deutschland gibt es in der Schweiz nicht. Rein theoretisch können Vater, Mutter und Kind bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert sein.
Für Kinder zahlen Sie eine tiefere Prämie. Reduzierte Prämien gibt es häufig auch für junge Erwachsene (19 bis 25 Jahre). Machen Sie auch für Ihre Kinder am besten einen Prämienvergleich.
Wenn Sie ein Kind erwarten – Glückwunsch! – müssen Sie dieses bis drei Monate nach der Geburt bei einer Krankenkasse anmelden. Sie haben in dieser Zeit allerdings bestimmt anderes zu tun und wollen sich voll und ganz auf Ihr Neugeborenes konzentrieren. Nicht nur deshalb lohnt es sich, die Krankenversicherung schon vor der Geburt abzuschliessen. Ein weiterer Vorteil eines vorgeburtlichen Abschlusses ist, dass Sie meistens Zusatzversicherungen wählen können, ohne dass dabei zuerst die Gesundheit des Kindes geprüft wird.
Als Zusatz besonders sinnvoll ist eine Zahnversicherung. Die wenigsten Kinder sind von Natur aus mit einem perfekten Gebiss gesegnet und Zahnstellungskorrekturen sind teuer.

Gut zu wissen: Für Kinder zahlen Sie eine vergünstigte Prämie in der Grundversicherung. Sie haben mehr als zwei Kinder? Wunderbar, dann profitiert das zweite oder dritte und jedes weitere Kind bei einigen Kassen von einem zusätzlichen Rabatt. Bei vielen Krankenkassen gibt es zudem Familienrabatte auf Zusatzversicherungen.
Wenn Sie die Krankenkasse später einmal wechseln möchten
Für die Grundversicherung gilt:
Eine Kündigung bei der aktuellen Kasse ist in den meisten Fällen nur auf Ende Jahr (31. Dezember) möglich.
Ihr Kündigungsschreiben muss als eingeschriebener Brief spätestens am letzten Arbeitstag im November bei Ihrer Krankenkasse eingetroffen sein.
Ein Wechsel kann Ihnen verweigert werden, wenn Sie Ihre Monatsprämien und Kostenbeteiligungen nicht vollständig bezahlt haben.
Für die Zusatzversicherung gilt:
Sie wollen die Kasse wechseln, weil die Prämien gestiegen sind? Die Kündigungsfristen finden Sie in den Versicherungsbedingungen Ihrer Krankenkasse.
Sie wollen die Kasse aus einem anderen Grund wechseln? Krankenkassen haben in diesem Fall unterschiedliche Kündigungsfristen. Eine Auflistung der Kündigunsfristen finden Sie hier.
Kündigen Sie Ihre Zusatzversicherung erst dann, wenn Sie von der neuen Kasse eine Aufnahmebestätigung bekommen haben.
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