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Arbeitsbewilligung beantragen

  • 21. Jan. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 29. Jan. 2019

Zuwanderer aus EU- / EFTA-Staaten brauchen keine Arbeitsbewilligung, sondern nur eine gültige Aufenthaltsbewilligung. Für potenzielle Arbeitnehmer aus Bulgarien, Rumänien und Kroatien gelten Übergangsbestimmungen. Aus Drittstaaten werden gut qualifizierte Arbeitskräfte eingeschränkt zugelassen.



Weitere Informationen zu den Übergangsbestimmungen für neue EU-Bürger, den Bedingungen für Drittstaaten-Angehörige und den zuständigen Migrationsbehörden finden Sie auf der Homepage des Eidgenössischen Staatssekretariats für Migration (SEM).


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