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Lohnnebenkosten in der Schweiz

  • Autorenbild: Aline Mueller
    Aline Mueller
  • 10. Jan. 2019
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 19. Aug. 2019

Die Schweiz gilt als Hochlohnland. Gute Nachrichten für Zuzüger - zumindest im Grundsatz.

Anders als im Ausland gibt es in der Schweiz keinen branchenübergreifenden Minimallohn. Die Höhe des vereinbarten Gehalts hängt vom ausgeübten Beruf und von der jeweiligen Branche ab. Mit welchen Abzügen Sie rechnen müssen erfahren Sie unterhalb.






AHV, IV, EO

Diese Beiträge betragen gesamthaft 10.25 Prozent und werden zu gleichen Teilen von Arbeitgeber (5.25%) und Arbeitnehmer (5.25%) getragen.


Von diesem Gesamtbetrag werden 8.4 Prozent in die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) eingezahlt. Mit diesen Beiträgen werden die heutigen Altersrenten finanziert.


1.4 Prozent gehen an die Invalidenversicherung (IV). Diese Kasse zahlt Renten für Menschen mit Behinderung und unterstützt bei deren Wiedereingliederung ins Berufsleben.


Die restlichen 0.45 Prozent gehen an die Erwerbsersatzordnung (EO). Aus diesem Topf wird der Lohnersatz fr Militärdienst, Zivilschutz und das Mutterschaftsgeld finanziert.




ALV

Den Beitrag an die Arbeitslosenversicherung (ALV) von 1.1 Prozent tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ebenfalls zu je gleichen Teilen. Die ALV zahlt im Falle von Arbeitslosigkeit durch Kündigung oder Konkurs des Arbeitgebers ein Taggeld von 70-80 Prozent.





NBU

Der Beitrag zur Nichtbetriebs-unfallversicherung (NBU) beträgt in der Regel zwischen 1 und 3 Prozent und wird vom Arbeitnehmer gezahlt. Diese Kasse zahlt die Kosten, die bei einem Unfall entstehen können (z.B. Arzt, Transport, Krankenhausaufenthalt, Lohnausfall ab dem 3. Tag), der in der Freizeit passiert.



Ihr Arbeitgeber hingegen ist verpflichtet die Berufsunfallversicherung (BUV) zu finanzieren. Sodass Sie für mögliche Unfälle während der Arbeitszeit abgesichert sind.




BVG

Der Beitrag zur Beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) entspricht rund 7 - 18 Prozent des Lohns und ist obligatorisch für alle Personen, die mehr als CHF 21'150 im Jahr verdienen. Es ist üblich, dass dieser Beitrag von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu je gleichen Teilen übernommen wird.



Gut zu wissen: Die Leistungen der Pensionskasse sind für viele Schweizer Arbeitnehmer ein entscheidendes Kriterium bei der Wahl des Arbeitgebers. Achten auch Sie darauf.





KTG

Die Krankentaggeldversicherung ist nicht obligatorisch, kann jedoch je nach Branche im Gesamtarbeitsvertrag vorgesehen sein. Diese Versicherung zahlt im Fall einer Erkrankung, während rund 720 Tagen ein entsprechendes Taggeld. Die Höhe der Beiträge zwischen 0.5 und 3 Prozent des Bruttogehalts und werden zu je 50 Prozent von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.



Gut zu wissen: Sollten Sie während Ihrem ersten Anstellungsjahr für längere Zeit erkranken und es besteht KEINE KTG, muss ihr Arbeitgeber den Lohn nur drei Wochen lang weiterzahlen.




Quellensteuer

Ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung C werden monatlich direkt besteuert. Der Arbeitgeber zahlt diese Steuer direkt an die Steuerbehörde in der Schweiz. Die Höhe der Quellensteuer ist je Kanton unterschiedlich und kann sich jährlich ändern.




Gut zu wissen: Angestellte mit einem Bruttolohn über 120'000 Franken im Jahr zahlen zwar zuerst die Quellensteuer, müssen jedoch einmal jährlich die ordentliche Steuererklärung ausfüllen. Die zuvor bezahlten Quellensteuern werden dabei angerechnet. Berechnen Sie hier Ihr Nettogehalt >



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