Zusammensetzung der Miete
- Aline Mueller
- 19. Jan. 2019
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 12. Feb. 2019
In der Schweiz setzt sich der Bruttomietzins (in Deutschland auch als «Warmmiete» bezeichnet) setzt sich aus dem Nettomietzins («Kaltmiete») und den Heiz- und Nebenkosten zusammen.

Netto-Mietzins
Der monatliche Netto-Mietzins ist in Schweizer Franken festgehalten. Es ist üblich, diesen für die Wohnung, für die Garage (oder den Abstellplatz) sowie für eventuelle weitere angemietete oder zur Mitbenutzung angebotene Räumlichkeiten, aufzuführen. Enthält Ihr Mietvertrag nur einen Betrag, dann bezieht sich dieser auf alle unter dem Abschnitt «Mietsache» des Vertrages aufgeführten Räumlichkeiten.
Beachten Sie, dass spätere Mietzinsveränderungen sich (soweit sie nicht die Nebenkosten betreffen) immer auf die Netto-Miete beziehen und somit unterschiedlich für die verschiedenen gemieteten Räumlichkeiten (wenn diese separat aufgeführt sind), ausfallen können.
Heiz- und Nebenkosten
Heiz- und Nebenkosten müssen nur dann bezahlt werden, wenn diese in Ihrem Mietvertrag ausdrücklich und klar erwähnt sind. Das bedeutet, in Ihrem Mietvertrag sollten die nachfolgenden Kosten einzeln bezeichnet und aufgeführt sein:
Heizung
Warmwasser
Wasser- und Abwasserkosten
Radio/TV
Hauswartung
usw.
Die Zahlung der Nebenkosten kann als sogenannte «Akontozahlung» oder als «Pauschale» vereinbart werden.

Gut zu wissen: Bei den Heiz- und Nebenkosten ist eine Position wie «übrige Betriebskosten» ist nicht zulässig. Ebenfalls genügt es nicht im Mietvertrag bei den Nebenkosten auf die allgemeinen Vertragsbedingungen zu verweisen. Es muss bereits im Mietvertrag klar hervorgehen, welche einzelnen Nebenkosten auf Sie, als Mieter zukommen.
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