top of page

Zulassung Ihres Motorrads

  • Autorenbild: Aline Mueller
    Aline Mueller
  • 4. Jan. 2019
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 13. Feb. 2019

Sie haben Ihren Feuerstuhl mitgebracht? Dann können Sie ihn ab sofort «Töff» nennen. Das ist nämlich das gängige schweizerdeutsche Wort für «Motorrad». Beachten Sie zudem, welche Bestimmungen für die Zulassung und die Fahrzeugprüfung gelten.




Innerhalb eines Jahres müssen Sie Ihre Maschine anmelden. Für neu gekaufte Fahrzeuge gilt eine Frist von nur einem Monat. Das heisst, Sie können ein Jahr lang mit ausländischem Kennzeichen fahren.


Bis zur Zulassung Ihres Autos müssen Sie vier Dinge erledigen:

  1. Stellen Sie einen Antrag auf Zulassung beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons.

  2. Vergleichen Sie verschiedene Prämien für KFZ-Versicherungen mit dem Prämienvergleich von Comparis und wählen Sie die für Sie passende Autoversicherung.

  3. Schliessen Sie eine für Sie passende Versicherung ab und besprechen Sie mit der Versicherungsgesellschaft die Versicherungsdeckung.

  4. Lassen Sie Ihr Fahrzeug auf technische Mängel prüfen. Das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons nimmt die Inspektion vor. Sie bekommen automatisch einen Termin, sobald das Amt im Besitz Ihrer Unterlagen ist.

Für die Zulassung und den Erhalt eines Schweizer Nummernschilds muss ein Fahrzeug den Bestimmungen über Bau und Ausrüstung entsprechen. Dafür müssen Sie das Auto bei der sogenannten Motorfahrzeugkontrolle (MFK) vorführen und prüfen lassen.


Auskünfte über die genauen Zulassungsvorschriften und die vorzulegenden Dokumente erteilt das jeweilige Strassenverkehrsamt.


In der Regel benötigen Sie folgende Dokumente:


  • Prüfungsbericht (Formular 13.20 A bei neuen Fahrzeugen und 13.20 B bei gebrauchten Fahrzeugen; wird vom Zoll oder der Garage ausgestellt)

  • Bestätigung der Haftpflichtversicherung

  • Abgasheft (erhältlich bei der Garage, die Ihre Marke betreut)

  • Nachweis der ausländischen Zulassung (z.B. Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)

  • Bestätigung der Verzollung

  • Technische Gegebenheiten des Fahrzeugs (z.B. Service-Heft)

  • Aufenthaltsbewilligung im Original

  • Bescheinigung der Einhaltung der europäischen Normen. Wenn nicht vorhanden: Bestätigung über Abgas- und Lärm-Ausstoss

  • Bestätigung, dass erste Rechnung des Strassenverkehrsamts bezahlt wurde (Postempfangsschein, Einzahlungsschein).


Gut zu wissen: Bis man einen Termin bei der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) bekommt, kann es mehrere Monate dauern. Kümmern Sie sich daher nicht erst kurz vor Ablauf der Frist um die Zulassung.



Wenn Sie schliesslich ein Schweizer Kennzeichen haben, müssen Sie dieses nicht so schnell wieder hergeben. Kontrollschilder sind in der Schweiz nämlich nicht einem bestimmten Fahrzeug, sondern der Person zugeteilt. Das heisst, wenn Sie Ihr Motorrad verkaufen, behalten Sie die Nummer.

Hozzászólások


X von 3 Artikeln gelesen.

Registrieren Sie sich  jetzt um auf alle Tipps zum Umzug in die Schweiz zuzugreifen.

  • LinkedIn - Grey Circle
  • Facebook - Grey Circle
  • Twitter - Grey Circle
  • Instagram - Grey Circle
©1996–2019 comparis.ch AG, Birmensdorferstrasse 108, 8003 Zürich, +41 44 360 52 62
bottom of page