Was muss ich beim Führerschein beachten?
- 17. Jan. 2019
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 3. Feb. 2019
Nach Ihrem Umzug dürfen Sie maximal 12 Monate mit Ihrem alten Führerschein in der Schweiz fahren. Spätestens ein Jahr nach dem Einreisedatum, das in Ihrem Ausländerausweis vermerkt ist, müssen Sie ihn gegen einen Schweizer Führerausweis umgetauscht haben. Dafür zuständig ist das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.
Es wird empfohlen, das Gesuch frühzeitig einzureichen, da es in Einzelfällen länger dauern kann. Nach Ablauf der 12 -monatigen Frist (es gilt das Einreisedatum) darf der Führerschein in der Schweiz nicht mehr verwendet werden - er ist ungültig.

Wenn Sie nach Ablauf dieser Frist weiter mit Ihrem alten Führerschein auf Schweizer Strassen unterwegs sind, fahren Sie ohne gültigen Ausweis. Das kann Folgen haben: Je nach Kanton müssen Sie zum Beispiel eine Kontrollfahrt mit einem Experten absolvieren.

Gut zu wissen: Leider dürfen Sie Ihren alten Führerschein nicht behalten. Er wird an die ausstellende Behörde Ihrer Heimat zurückgeschickt. Fertigen Sie deshalb zur Sicherheit eine Kopie an – auch wenn die Schweizer Behörden die Daten registrieren.
Benötigte Unterlagen für die Umschreibung
Für den Umtausch Ihres Führerscheins müssen Sie folgende Unterlagen persönlich beim Strassenverkehrsamt vorbeibringen:
Gesuchsformular. Kann auf der Website des zuständigen Strassenverkehrsamtes heruntergeladen werden.
Gültiger alter Führerschein im Original.
Ausländerausweis. Wenn Sie einen im Scheckkartenformat haben, ist zusätzlich die Wohnsitzbescheinigung nötig.
Passfoto in Farbe.
Augenärztliches Attest (Bestätigung im Gesuchsformular). Kosten: rund 20 Franken.
Bei den Führerscheinklassen C1, C, D, D1 oder BPT bzw. der Klasse 3 brauchen Sie zudem ein medizinisches Attest.
Gebühr
Je nach Kanton müssen Sie mit zirka 100,- bis 210,- Franken für die Umschreibung rechnen.
Comments