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Altersvorsorge

  • 4. Dez. 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 2. Feb. 2019

Wer im Alter keine merklichen finanziellen Abstriche machen möchte, sollte auch in der Schweiz frühzeitig damit beginnen für den dritten Lebensabschnitt zu sparen und vorzusorgen. Wie Sie dies als Zuzüger handhaben erfahren Sie unterhalb.


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Die Altersvorsorge in der Schweiz basiert auf dem sogenannten 3-Säulen-System:


1. Säule – Staatliche Vorsorge

  • Die erste Säule sichert die Existenz im Alter und muss von allen einbezahlt werden.

  • Sie wird direkt vom Lohn abgezogen (6,25 Prozent). Sie umfasst die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) sowie allfällige Ergänzungsleistungen (EL).


2. Säule – Berufliche Vorsorge

  • Obligatorisch für alle, die einen Job haben.

  • Sie sichert – als Ergänzung zur ersten Säule – die Lebenshaltungskosten.

  • Sie wird auch direkt vom Lohn abgezogen (7 bis 18 Prozent, je nach Alter und Geschlecht).

  • Auch bekannt als «BVG» oder umgangssprachlich «Pensionskasse».


3. Säule – Private Vorsorge

  • Mit privaten Ersparnissen können Sie freiwillig Ihre Rente aufbessern. Sie ergänzt die erste und zweite Säule.

  • Man unterscheidet zwischen der Säule 3a, der sogenannten «gebundenen Vorsorge», und der Säule 3b, der «freien Vorsorge».


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Gut zu wissen: In die Säule 3a einzuzahlen bringt steuerliche Vorteile, da Sie diese Einzahlungen von Ihrem jährlichen Einkommen abziehen können. Einen Vergleich von Säule-3a-Konten finden Sie auf unser Schweizer Seite comparis.ch.




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